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  • SR
    Kann auch der Aussteller selber eine Urkunde verfälschen?

    Enger und weiter Beschaffenheitsbegriff

    Als Verfälschen wird jede nachträgliche Änderung des gedanklichen Inhalts und damit der Beweisrichtung einer echten Urkunde angesehen. In der Regel entsteht dann wieder eine unechte Urkunde, bei der also der tatsächliche und der aus der Urkunde ersichtliche Aussteller auseinander fallen.

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